Jedes Angebot braucht Angaben, die das Gesetz vorschreibt: den Preis mit Umsatzsteuer, bei vielen Produkten den Grundpreis und die Angaben zum Hersteller. Welche das sind, warum sie Käufer schützen und wie Sie sie sauber und vollständig in Ihr Angebot bringen.
Der Preis steht als Gesamtpreis mit Umsatzsteuer im Angebot, dazu der Hinweis auf Versandkosten und die Lieferzeit. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und sagen das auch. Rabatte und Streichpreise brauchen einen nachvollziehbaren Bezug, etwa den niedrigsten Preis der letzten Zeit. Im Zweifel verzichten Sie besser darauf, statt ein angreifbares Angebot zu machen.
Wer Ware nach Gewicht, Volumen oder Länge verkauft, gibt zusätzlich den Grundpreis an, also den Preis je Kilogramm oder Liter. Bei Tierbedarf betrifft das vor allem Futter, Snacks, Streu und Pflegemittel. Der Grundpreis muss klar erkennbar und gut lesbar sein und macht Packungen unterschiedlicher Größe vergleichbar. Achten Sie bei Varianten darauf, dass jede Größe ihren eigenen Grundpreis hat.
Nach den europäischen Regeln zur Produktsicherheit gehören Angaben zum Hersteller ins Angebot: Name, Anschrift und eine elektronische Kontaktmöglichkeit. Sitzt der Hersteller außerhalb der Europäischen Union, nennen Sie zusätzlich die verantwortliche Person in der Union. Dazu kommen Angaben, mit denen sich das Produkt eindeutig erkennen lässt, sowie Warn- und Sicherheitshinweise in verständlicher Sprache.
Legen Sie diese Angaben einmal sorgfältig an und prüfen Sie sie bei jeder neuen Variante. Übernehmen Sie Herstellerangaben von der Packung oder aus den Unterlagen des Herstellers, nicht aus fremden Angeboten, in denen sich Fehler fortpflanzen. Wo eine Angabe fehlt, fragen Sie beim Hersteller nach, bevor das Angebot online geht. Eine Lücke im Angebot fällt sonst zuerst Ihren Kunden auf.
Welche Angaben der Futterpackung auch ins Online-Angebot gehören, erklärt ein eigener Beitrag zum Verkaufen.