Im Marktplatz verkaufen Sie unter Ihrem eigenen Namen, mit eigenem Verkäuferprofil. Damit sind Sie gegenüber Ihren Kunden der Verkäufer. Welche Pflichten daraus folgen und warum sie Käufer und Verkäufer gleichermaßen schützen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Wenn Sie im Marktplatz verkaufen, sind Sie gegenüber Ihren Kunden der Verkäufer. Sie stellen die Rechnungen an Ihre Kunden selbst aus, Ihr Name steht im Verkäuferprofil, und der Kaufpreis geht direkt an Sie. Daraus folgt auch die Verantwortung: für die Angaben im Angebot, für die Ware und für das, was nach dem Kauf geschieht, von der Anfrage eines Kunden bis zur Rücksendung.
Zu den Pflichten jedes Online-Händlers gehören eine vollständige Anbieterkennzeichnung, also ein Impressum mit Name, Anschrift und Kontakt, eine Belehrung über das Widerrufsrecht und klare Angaben zu Preis, Versandkosten und Lieferzeit. Dazu kommt die gesetzliche Gewährleistung: Ist die Ware mangelhaft, haben Ihre Kunden Rechte gegenüber Ihnen als Verkäufer.
Für Tierbedarf kommen Pflichten aus dem Produktrecht dazu. Angebote müssen erkennen lassen, wer ein Produkt hergestellt hat und wie man ihn erreicht, bei Herstellern außerhalb der Europäischen Union auch, wer innerhalb der Union verantwortlich ist. Für Futter gelten zusätzlich die Kennzeichnungsregeln für Futtermittel. Was davon ins Angebot gehört, lesen Sie im Kapitel Wie kommen Produkte hinein?
Das klingt nach viel, schützt aber beide Seiten. Käufer wissen, an wen sie sich wenden können, und Sie haben klare Regeln statt Streit im Einzelfall. Legen Sie Ihre Rechtstexte am besten vor dem ersten Verkauf fest und lassen Sie sie im Zweifel fachkundig prüfen. Welche Angaben wir vor dem ersten Verkauf von Ihnen brauchen, steht auf der Seite Was wir von Ihnen brauchen.
Firma, Anschrift, Kontakt, Register und Umsatzsteuer-Nummer: was wir vor dem ersten Verkauf prüfen.