„Hilft bei Arthrose“, „stoppt den Juckreiz“, „heilt den Darm“: Solche Sätze klingen verlockend, wenn Ihr Tier leidet. Bei Futter sind sie aber nicht erlaubt. Hier lesen Sie, warum das so ist, was erlaubt ist und wann Sie uns ein Angebot melden sollten.
Arzneimittel für Tiere müssen zeigen, dass sie wirken und wie sicher sie sind, bevor sie verkauft werden dürfen. Futter muss das nicht. Deshalb darf ein Futter auch nicht so tun, als wäre es ein Arzneimittel. Angaben wie „gegen Arthrose“, „heilt Allergien“ oder „beseitigt Parasiten“ haben auf einer Futterpackung und in der Werbung für Futter nichts zu suchen.
Erlaubt sind dagegen Angaben über die Ernährung: was ein Futter enthält, für welches Tier es gedacht ist und wie es gefüttert wird. Diätfuttermittel dürfen darüber hinaus einen besonderen Ernährungszweck nennen, etwa die Unterstützung der Nierenfunktion. Das ist kein Heilversprechen, sondern eine genau geregelte Angabe, und solche Futter sollten Sie mit Ihrer Tierarztpraxis absprechen.
Woran erkennen Sie ein unerlaubtes Heilversprechen? Achten Sie auf Namen von Krankheiten in Verbindung mit Wörtern wie „heilt“, „behandelt“ oder „beseitigt“ – bei Futter, Ergänzungsfutter und Leckerli. Auch Geschichten über geheilte Tiere mit Bildern von vorher und nachher sind ein Warnzeichen. Ein seriöser Anbieter beschreibt, was sein Produkt enthält und wofür es gedacht ist.
Sehen Sie bei uns ein Futter oder Ergänzungsfutter mit einem Heilversprechen, melden Sie es über die Seite Beschwerde und Meldung. Nennen Sie das Angebot und den Satz, der Ihnen aufgefallen ist. Wir sehen es uns an. Und wenn Ihr Tier krank ist, ersetzt kein Futter die Untersuchung: Gehen Sie mit Beschwerden zuerst in die Tierarztpraxis, bevor Sie etwas kaufen, das Heilung verspricht.
Wer Heilversprechen erkennt, spart Geld und Enttäuschung – und bringt sein Tier rechtzeitig zur Untersuchung.