Nicht alles, was sich verkaufen lässt, darf auch verkauft werden. Bei Produkten für Tiere betrifft das vor allem Arzneimittel, Heilversprechen und Hilfsmittel, die dem Tierschutz widersprechen. Hier lesen Sie, woran Sie solche Angebote erkennen.
Tierarzneimittel, die verschreibungspflichtig sind, gibt es nur über die Tierarztpraxis oder mit Rezept in der Apotheke. Wird ein solches Mittel frei angeboten, etwa ein Antibiotikum, ein starkes Schmerzmittel oder ein Mittel gegen Parasiten, das nur mit Rezept abgegeben werden darf, stimmt etwas nicht. Solche Mittel gehören in die Hand der Praxis, die Ihr Tier untersucht hat und die richtige Dosis kennt.
Futter und Ergänzungsfutter dürfen nicht versprechen, Krankheiten zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen. Das dürfen nur Arzneimittel, die dafür geprüft sind. Steht auf einem Futter, es heile Arthrose, beseitige Würmer oder wirke gegen Allergien, ist das ein Heilversprechen, das dort nicht stehen darf. Diätfuttermittel sind eine Ausnahme mit engen Grenzen: Sie nennen einen besonderen Ernährungszweck, aber keine Heilung.
Hilfsmittel, deren Einsatz der Tierschutz verbietet, sind die dritte Gruppe. Dazu gehören etwa Geräte, die ein Tier mit Stromstößen erziehen sollen. Ihr Einsatz ist in Deutschland verboten, weil sie Schmerzen und Angst verursachen und das Vertrauen zwischen Mensch und Tier beschädigen. Wer solche Geräte anbietet, verkauft etwas, das niemand an seinem Tier verwenden darf.
Wenn Sie ein solches Angebot bei uns sehen, melden Sie es über die Seite Beschwerde und Meldung, am besten mit dem Namen des Angebots und dem, was Ihnen aufgefallen ist. Wir sehen es uns an. Sind Sie unsicher, ob ein Mittel für Ihr Tier geeignet oder erlaubt ist, fragen Sie in Ihrer Tierarztpraxis nach. Das gilt besonders für alles, was Sie Ihrem Tier eingeben oder auf Haut und Fell geben.
Wer verbotene Angebote erkennt und meldet, schützt sein eigenes Tier und die Tiere aller anderen.