Eine Entscheidung betrifft Ihren Eintrag, eine Bewertung über Ihren Betrieb oder eines Ihrer Angebote, und Sie halten sie für falsch? Dann können Sie widersprechen. Hier lesen Sie, wie Ihr Widerspruch sachlich bleibt und mit welchen Belegen er überzeugt.
Beschreiben Sie zuerst, worum es geht und welche Entscheidung Sie für falsch halten: die Änderung an Ihrem Eintrag, die Entscheidung über eine Bewertung oder über ein Angebot. Nennen Sie dann genau den Punkt, der aus Ihrer Sicht nicht stimmt. Ein Widerspruch, der sich auf eine klare Aussage konzentriert, lässt sich schneller und gründlicher prüfen als einer, der alles auf einmal anspricht.
Belegen Sie Ihre Sicht, wo Sie können. Geht es um einen Eintrag, zeigen etwa Ihre eigene Website, Ihr Impressum oder ein aktuelles Foto, dass eine Angabe stimmt. Geht es um ein Angebot, helfen das Etikett, das Datenblatt oder die Zulassung eines Produkts. Geht es um eine Bewertung, reicht oft der Hinweis, woran Sie erkennen, dass der beschriebene Besuch nicht stattgefunden haben kann.
Achten Sie dabei auf die Daten Ihrer Kundschaft. Belege dürfen nicht mehr über andere Menschen verraten, als für die Sache nötig ist. Tierarztpraxen sind an ihre Schweigepflicht gebunden, auch uns gegenüber: Befunde, Behandlungen und Namen von Tierhaltern gehören nicht in einen Widerspruch. Oft genügt die Aussage, dass es zu dem genannten Zeitpunkt keinen passenden Termin gab.
Bleiben Sie sachlich, auch wenn eine Bewertung oder Meldung Sie getroffen hat. Ein ruhiger, genauer Widerspruch ist leichter zu prüfen und wirkt glaubwürdiger als ein empörter. Wir sehen ihn uns an und prüfen, ob er unsere Entscheidung ändert. Dabei zählt allein, was Sie vorbringen, nicht, ob Ihr Betrieb ein Paket gebucht hat. Ein gutes Urteil lässt sich bei uns nicht kaufen, auch nicht im Widerspruch.
Ein klarer Punkt und ein guter Beleg geben Ihrem Widerspruch Gewicht, ganz ohne Paket und ohne Lautstärke.