Manchmal steht in einer Bewertung etwas, das aus Sicht des Betriebs nicht stimmt: ein falscher Vorwurf, eine Verwechslung, ein Besuch, den es nie gab. Hier lesen Sie, welche Wege es gibt, das zu klären, und welcher zu welchem Fall passt.
Ist die Bewertung unangenehm, aber im Kern eine ehrliche Erfahrung, antworten Sie am besten öffentlich und sachlich. Erklären Sie Ihre Sicht, ohne den Verfasser anzugreifen, und bieten Sie ein Gespräch an. Oft klärt sich im Gespräch mehr als in jeder öffentlichen Auseinandersetzung, und alle, die später lesen, sehen, dass Sie Kritik ernst nehmen und nach einer Lösung suchen.
Ist die Bewertung dagegen gekauft, doppelt oder beleidigend, oder stammt sie von jemandem, der nie bei Ihnen war, melden Sie sie uns über die Seite Beschwerde und Meldung. Beschreiben Sie kurz, was nicht stimmt und woran Sie das erkennen, etwa dass es an dem genannten Tag keinen passenden Termin gab. Wir sehen uns die Bewertung an und sagen Ihnen, was wir entschieden haben.
Behauptet eine Bewertung etwas, das nachweislich falsch ist, lohnt es sich, Belege bereitzuhalten, ohne sie öffentlich zu machen. In einer öffentlichen Antwort sollten keine Kundendaten, Rechnungen oder Behandlungsdetails stehen. Für Tierarztpraxen gilt dabei die Schweigepflicht: Auch wer sich zu Unrecht angegriffen fühlt, darf Einzelheiten über Tier und Halter nicht öffentlich richtigstellen.
Und wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind? Dann können Sie ihr widersprechen, als Betrieb wie als Tierhalter; darum geht es auf der Seite Beschwerde und Meldung. Wichtig ist uns vor allem eines: Eine Bewertung soll eine echte Erfahrung wiedergeben. Was diesem Anspruch nicht genügt, sehen wir uns an – ob es einem Betrieb schadet oder ihm schmeichelt.
Antworten Sie auf ehrliche Kritik und melden Sie, was nicht echt ist. So bleibt Ihr Eintrag glaubwürdig.