Für Betriebe

Ihr Eintrag, Ihre Angaben: Begleitung beim Beanspruchen

Sie haben Ihren Betrieb in der Entdeckungstour gefunden und möchten Ihren Eintrag übernehmen? Hier lesen Sie, wo Sie den Weg dafür beschrieben finden und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie dabei nicht weiterkommen.

Der Weg zum eigenen Eintrag, Schritt für Schritt

Beanspruchen heißt: Ein Betrieb zeigt, dass ein Eintrag ihm gehört, und pflegt seine Angaben danach selbst. Der Weg dafür beginnt mit einem Formular.

Wer seinen Eintrag beansprucht, übernimmt ihn aus der offenen Karte in die eigenen Hände. Danach stammen die Angaben, die der Betrieb selbst einträgt, aus erster Hand, und er kann sie ändern, wenn sich etwas ändert. Das Beanspruchen beginnt mit einem Formular; danach pflegt der Betrieb seine Angaben über „Mein Konto“. Um diesen Ablauf geht es auf der Seite „Eintrag beanspruchen“.

Dort geht es auch darum, wie Sie Ihren Eintrag in der Entdeckungstour finden und wie Sie zeigen, dass er Ihnen gehört. Fehlt Ihr Betrieb noch ganz, können Sie einen neuen Eintrag anlegen; der Basiseintrag ist kostenlos. Und falls Sie beim Beanspruchen an einer Stelle nicht weiterkommen, lohnt ein Blick auf die Seite „Hilfe für Betriebe“.

Und wenn Sie sich lieber direkt an uns wenden möchten: Über die Seite „Kontakt“ erreichen Sie uns. Schreiben Sie dazu, um welchen Eintrag es geht und an welcher Stelle Sie nicht weiterkommen. Je genauer Ihre Nachricht ist, desto gezielter kann die Antwort ausfallen.

Warum sich das Beanspruchen lohnt? Weil Tierhalter, die Ihren Betrieb suchen, sich auf die Angaben verlassen möchten. Ein Eintrag, den Sie selbst pflegen, zeigt Ihren Betrieb so, wie Sie ihn kennen. Und er gibt Ihnen die Möglichkeit, eine veraltete Angabe selbst zu berichtigen.

Niemand beschreibt einen Betrieb so gut wie die, die ihn führen.

Elara Maeve O'Connell-Vargas

  • AutorElara Maeve O'Connell-VargasThe Hearthstone — Center for Gentle Transformation

Ihren Eintrag selbst übernehmen

Um das Finden Ihres Eintrags und den Nachweis, dass er Ihnen gehört, geht es auf der Seite zum Beanspruchen.