Tierarztpraxen stehen bei Bewertungen vor einer besonderen Frage: Wie antwortet man auf Kritik, wenn man über den Patienten und seine Halter nicht sprechen darf? Hier lesen Sie, was die Schweigepflicht verlangt und wie eine gute Antwort trotzdem gelingt.
Die Schweigepflicht schützt, was Halter ihrer Praxis anvertrauen: Befunde, Behandlungen, Kosten und sogar die Tatsache, dass jemand überhaupt Kunde ist. Sie ist gesetzlich verankert und gilt auch dann, wenn ein Halter in seiner Bewertung selbst Einzelheiten nennt. Dass jemand öffentlich über seinen Besuch schreibt, erlaubt der Praxis nicht, ihrerseits Einzelheiten zu diesem Besuch öffentlich zu machen.
Für eine Antwort heißt das: Am sichersten ist eine Antwort, die nicht einmal bestätigt, dass die Person Ihre Kundin oder Ihr Kunde ist, und die keine Diagnosen, Behandlungen oder Beträge nennt. Auch die Richtigstellung eines Vorwurfs darf keine Einzelheiten über Tier und Halter enthalten. Das ist unbequem, gerade wenn eine Bewertung aus Ihrer Sicht falsch ist, aber es schützt Ihre Patienten und Ihre Praxis.
Eine gute Antwort ist trotzdem möglich. Bedanken Sie sich für die Rückmeldung, zeigen Sie Verständnis für die Sorge um das Tier und laden Sie zu einem persönlichen Gespräch in die Praxis ein. Sie können allgemein erklären, wie Sie arbeiten, etwa dass Sie Kosten vorab besprechen oder Notfälle vorziehen. So sehen andere Leser, dass Sie Kritik ernst nehmen, ohne dass Sie etwas preisgeben müssen.
Hält eine Praxis eine Bewertung für unecht, etwa weil der beschriebene Besuch nie stattgefunden hat, gilt dasselbe: öffentlich keine Einzelheiten, sondern eine Meldung an uns über die Seite Beschwerde und Meldung. Wir sehen uns die Bewertung an und sagen Ihnen, was wir entschieden haben. Bei Zweifeln über die Grenzen der Schweigepflicht hilft Ihnen Ihre Tierärztekammer weiter.
So schützen Sie Ihre Patienten und zeigen allen, die Ihren Eintrag lesen, wie ernst Sie Kritik nehmen.