Wenn ein Tierhalter bei Ihnen einen Termin bucht, ist das mehr als ein Eintrag im Kalender: Sie schließen einen Vertrag. Daraus folgen Pflichten für beide Seiten – und deshalb die vollständige Prüfung, wie sie auch im Marktplatz gilt.
Mit einer Buchung sagen Sie eine Leistung zu, und der Tierhalter verlässt sich darauf. Er plant seinen Tag, fährt mit seinem Tier zu Ihnen oder bringt es für einige Tage in Ihre Obhut. Das ist ein Vertrag, auch wenn er mit einem Klick zustande kommt – mit Rechten und Pflichten für beide Seiten. Wer bucht, darf erwarten, dass der Termin so stattfindet, wie er beschrieben war.
Weil Buchungen Verträge sind, gilt für buchbare Termine die vollständige Prüfung, wie sie auch für Verkäufer im Marktplatz gilt. Sie sorgt dafür, dass Tierhalter wissen, mit wem sie einen Vertrag schließen. Für sie ist das die Grundlage, um einem Termin zu vertrauen, den sie ohne ein vorheriges Gespräch buchen – oft am Abend, wenn niemand mehr ans Telefon geht.
Für Sie als Betrieb heißt das: Halten Sie bereit, was für die Prüfung verlangt wird. Worum es dabei geht und welche Angaben Pflicht sind, lesen Sie auf den Seiten Wie wir prüfen und Was wir von Ihnen brauchen. Die Prüfung ist kein Misstrauen gegen Sie, sondern der Grund, warum Tierhalter Ihren Terminen trauen können – so wie denen aller anderen Betriebe, die bei uns Termine anbieten.
Worum es bei der vollständigen Prüfung für Verkäufer und Termine geht, lesen Sie auf der Seite Wie wir prüfen.