Löschen ist der letzte Schritt, nicht der erste
Bevor ein Eintrag gelöscht wird, lohnt die Frage, ob er sich nicht richtigstellen lässt. Ein korrigierter Eintrag hilft Tierhaltern weiter, ein gelöschter nicht mehr.
Wenn es den Betrieb nicht mehr gibt: Hat ein Betrieb für immer geschlossen, soll sein Eintrag niemanden mehr zu einer verschlossenen Tür schicken. Melden Sie uns das über die Seite Beschwerde und Meldung, damit wir den Eintrag prüfen können.
Wenn ein Betrieb nicht genannt werden möchte: Ein Betrieb kann der Nennung widersprechen. Was Sie vor diesem Schritt bedenken sollten, lesen Sie im Beitrag zum Widerspruch in diesem Kapitel.


