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Bedingungen für Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Verkäufer im Pfoten Profi Marktplatz und Betriebe in der Pfoten Profi Entdeckungstour

Fassung vom 28.09.2026

Teil A regelt das kostenpflichtige Verkäufer-Abo im Marktplatz. Teil B regelt die Nutzung der Portale durch Unternehmen. Modul M gilt zusätzlich für Verkäufer im Marktplatz, Modul E zusätzlich für Betriebe in der Entdeckungstour; dort regelt § E6 das kostenpflichtige Paket Premium.

Teil A — Verkäufer-Abo im Marktplatz

§ A1 Geltungsbereich, Betreiber, nur Unternehmen

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Nadine Wegner und Ines Wegner GbR, Koppenstr. 16, 10243 Berlin, E-Mail meine-frage@die-pfoten-profis.com (nachfolgend „Betreiber“), und Unternehmen über den Verkauf im Pfoten Profi Marktplatz, über das Beanspruchen eines Eintrags in der Pfoten Profi Entdeckungstour und über das Paket Premium der Entdeckungstour. Im Marktplatz heißt das Unternehmen „Verkäufer“, in der Entdeckungstour „Betrieb“.

(2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Das Unternehmen bestätigt bei der Registrierung und bei jeder Buchung, als Unternehmer zu handeln.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten nicht, auch wenn der Betreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Diese Bedingungen bestehen aus Teil A (Verkäufer-Abo), Teil B (Nutzung) und dem Modul des jeweiligen Portals (Modul M Marktplatz, Modul E Entdeckungstour).

§ A2 Leistungen

(1) Der Betreiber stellt dem Verkäufer für die Laufzeit des Verkäufer-Abos die Funktionen zum Verkauf im Marktplatz bereit: Verkäuferprofil, Einstellen und Pflegen von Produkten und die Abwicklung von Bestellungen mit Zahlung über PayPal. Die Leistungsbeschreibung auf der Buchungsseite in der bei der Buchung geltenden Fassung ist Vertragsbestandteil.

(2) Der Betreiber schuldet die Bereitstellung der Funktionen, keinen wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Zahl an Besuchen oder Verkäufen und keine bestimmte Position in Listen.

(3) Der Betreiber hält die Portale im Rahmen des technisch Zumutbaren verfügbar und kündigt planbare Wartungen nach Möglichkeit vorher an.

(4) Der Betreiber darf die Portale weiterentwickeln. Wesentliche Funktionen des Verkäufer-Abos entfernt er während der Laufzeit nicht ersatzlos, es sei denn, eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zwingt dazu; dann kann der Verkäufer aus wichtigem Grund kündigen und erhält das Entgelt anteilig zurück.

§ A3 Vertragsschluss und Freischaltung

(1) Die Darstellung des Verkäufer-Abos ist kein bindendes Angebot. Mit dem Klick auf „Jetzt kaufen“ gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot ab.

(2) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.

(3) Der Betreiber schaltet frei, sobald die Voraussetzungen nach § M1 vorliegen und geprüft sind. Fehlen Angaben oder ergibt die Prüfung Unstimmigkeiten, fordert der Betreiber zur Ergänzung auf. Kann nicht freigeschaltet werden, endet der Vertrag, und das gezahlte Entgelt wird vollständig erstattet.

§ A4 Laufzeit und Ende

(1) Das Verkäufer-Abo läuft zwölf Monate ab Freischaltung. Es endet mit Ablauf dieser Zeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt.

(2) Ein weiteres Abo kommt nur durch eine neue Buchung zustande. Der Betreiber weist den Verkäufer rechtzeitig vor Ablauf auf das Enddatum hin.

(3) Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; das Kündigungsrecht des Verkäufers bei Änderungen dieser Bedingungen regelt § A11.

(4) Für eine Beendigung durch den Betreiber gilt § B8.

(5) Endet der Vertrag vorzeitig, erstattet der Betreiber das im Voraus gezahlte Entgelt für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig; Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

(6) Nach dem Ende des Abos besteht das kostenlose Verkäuferkonto nach § M7 fort; für Konto und Daten gelten dann Teil B, insbesondere § B7, und Modul M.

§ A5 Preis, Zahlung, Rechnung

(1) Das Verkäufer-Abo kostet 118,90 Euro für zwölf Monate. Darin sind 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten (99,92 Euro zuzüglich 18,98 Euro Umsatzsteuer).

(2) Das Entgelt ist mit Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über PayPal.

(3) Preisänderungen gelten nicht für eine laufende Laufzeit.

(4) Der Betreiber stellt seine Rechnungen elektronisch aus. Der Verkäufer stimmt der Übermittlung per E-Mail im PDF-Format zu, soweit das Gesetz dieses Format zulässt; danach erhält er E-Rechnungen im gesetzlichen Format.

(5) Für die Provision gilt § M4.

§ A6 Pflichten des Unternehmens

(1) Das Unternehmen macht alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig und hält sie aktuell, insbesondere Firma, Rechtsform, Anschrift, Vertretung, Registerangaben, Steuerangaben, Kontaktdaten und, im Marktplatz, das Zahlungskonto.

(2) Das Unternehmen hält seine Zugangsdaten geheim und ist für Handlungen unter seinem Zugang verantwortlich, soweit es sie zu vertreten hat. Weitere Zugänge richtet es nur für eigene Mitarbeiter ein.

(3) Das Unternehmen ist für seine Inhalte und Angebote selbst verantwortlich und hält die für es geltenden Vorschriften ein; Einzelheiten regeln Teil B und das Modul.

§ A7 Rechte an Inhalten

(1) Das Unternehmen bleibt Inhaber aller Rechte an den Inhalten, die es einstellt (Texte, Fotos, Logos, Produktdaten). Diese Bedingungen übertragen keine Rechte des geistigen Eigentums auf den Betreiber.

(2) Das Unternehmen räumt dem Betreiber für die Dauer des Vertrags ein einfaches, unentgeltliches, nicht übertragbares Recht ein, diese Inhalte auf den Portalen und im Newsletter nach § B6 öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und technisch anzupassen (Format, Größe, Zuschnitt), soweit das für den Betrieb erforderlich ist. Das Recht endet mit dem Vertrag; die Übergangsfristen regeln § B7 und § M7.

(3) Das Unternehmen versichert, die erforderlichen Rechte zu besitzen, insbesondere an Fotos und an Abbildungen von Personen.

(4) Zeichen und Kennzeichen des Betreibers verwendet das Unternehmen außerhalb der Portale nur mit Zustimmung des Betreibers.

§ A8 Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Betreiber haftet nicht für Inhalte der Unternehmen und nicht für die Erfüllung von Verträgen zwischen Unternehmen und ihren Kunden.

§ A9 Freistellung

Nimmt ein Dritter den Betreiber wegen eines Inhalts oder Angebots des Unternehmens in Anspruch, der Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt, stellt das Unternehmen den Betreiber von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit das Unternehmen die Verletzung zu vertreten hat. Der Betreiber informiert das Unternehmen unverzüglich und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.

§ A10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich.

(2) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten nach seiner Datenschutzerklärung.

(3) Kundendaten, die der Verkäufer über den Marktplatz erhält, verarbeitet er als eigener Verantwortlicher und nur im gesetzlich erlaubten Rahmen.

§ A11 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung von Gesetz, Rechtsprechung oder behördlicher Vorgabe, neue oder geänderte Funktionen oder Sicherheitsgründe. Preis und Hauptleistungen einer laufenden Laufzeit ändert er nicht einseitig.

(2) Der Betreiber teilt jede vorgeschlagene Änderung dem Unternehmen in Textform mit, mit der neuen Fassung als PDF. Die Änderung wird frühestens 15 Tage nach der Mitteilung wirksam; erfordert sie beim Unternehmen technische oder geschäftliche Anpassungen, nennt die Mitteilung eine entsprechend längere Frist.

(3) Das Unternehmen kann den Vertrag vor dem Wirksamwerden kündigen. Die Kündigung wirkt innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung; das Entgelt wird nach § A4 Abs. 5 anteilig erstattet.

(4) Das Unternehmen kann auf die Frist verzichten, ausdrücklich oder durch eine eindeutige Handlung. Stellt der Verkäufer vor Fristablauf neue Produkte ein, gilt das als Verzicht, außer die Frist beträgt wegen erheblicher technischer Anpassungen mehr als 15 Tage.

(5) Die Frist gilt nicht, wenn eine gesetzliche oder behördliche Pflicht eine schnellere Änderung erfordert oder die Änderung in Ausnahmefällen der Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr dient (Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzung, sonstige Cybersicherheitsrisiken).

(6) Änderungen gelten nie rückwirkend, es sei denn, das Gesetz verlangt es oder die Änderung ist für das Unternehmen ausschließlich vorteilhaft.

§ A12 Beschwerden und Streitbeilegung

(1) Beschwerden zu diesem Vertrag, zu technischen Problemen und zu Maßnahmen des Betreibers richtet das Unternehmen kostenfrei an meine-frage@die-pfoten-profis.com. Der Betreiber prüft sie sorgfältig, bearbeitet sie zügig und teilt dem Unternehmen das Ergebnis individuell und verständlich mit.

(2) Der Betreiber ist zur Benennung von Mediatoren nicht verpflichtet; er ist bereit, im Einzelfall eine Mediation zu vereinbaren.

(3) Das Recht beider Seiten, jederzeit die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.

§ A13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist das Unternehmen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin; der Betreiber darf auch am Sitz des Unternehmens klagen.

(3) Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform.

(4) Diese Bedingungen gelten in der Fassung vom 28.09.2026; jede Fassung bleibt unter fester Adresse abrufbar.

Teil B — Nutzung der Portale durch Unternehmen

§ B1 Geltung

Teil B gilt für jedes Unternehmen mit Zugang zum Verkäufer- oder Betriebsbereich, auch nach dem kostenlosen Beanspruchen eines Eintrags in der Entdeckungstour und für das Verkäuferkonto nach dem Ende eines Abos.

§ B2 Inhalte und Angebote

(1) Inhalte und Angebote müssen wahr, aktuell und rechtmäßig sein. Unzulässig sind insbesondere: irreführende Angaben; Wirk- und Heilversprechen ohne tragfähigen Beleg sowie die gesetzlich verbotene Werbung für Tierarzneimittel und bei Futtermitteln; Inhalte, die Rechte Dritter verletzen; gefälschte, gekaufte oder nur ausgewählt gezeigte Bewertungen und Empfehlungen; Werbung für Dritte; im Marktplatz außerdem Angebote lebender Tiere.

(2) Angaben zu Qualifikationen, Mitgliedschaften und Erlaubnissen weist das Unternehmen auf Anforderung nach; ohne Nachweis erscheinen sie nicht als geprüft.

(3) Das Unternehmen beachtet die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften, etwa zu Tierschutz, Heilmittelwerbung, Futtermittelkennzeichnung, Produktsicherheit und Preisangaben.

(4) Das Unternehmen darf seine Waren und Dienstleistungen auf anderen Wegen zu anderen Bedingungen anbieten; der Betreiber verlangt keine Preis- oder Konditionengleichheit. Im Marktplatz ist nicht erlaubt, Käufer innerhalb des Marktplatzes, etwa in Angeboten oder Nachrichten, zum Abschluss außerhalb des Marktplatzes zu lenken. Grund: Zahlungsabwicklung, Widerrufsfunktion und Erstattungsablauf schützen den Käufer nur bei Abschluss über den Marktplatz, und der Marktplatz finanziert sich über die Provision der über ihn geschlossenen Verträge.

(5) Der Verkäufer stellt dasselbe Produkt nicht mehrfach ein und stellt es nicht neu ein, um in der Reihenfolge nach oben zu kommen. Grund: Die Reihenfolge nach Erscheinungsdatum (§ B4 Abs. 1) soll neue Angebote zeigen, nicht belohnen, wer am häufigsten neu einstellt.

§ B3 Moderation

(1) Vor der Veröffentlichung prüft der Betreiber Produkte nicht von Hand; Verkäufer veröffentlichen selbst. Automatisch geprüft werden (a) die Pflichtangaben zur Produktsicherheit bei sicherheitsrelevanten Produkten: Fehlt eine Angabe (Hersteller mit Anschrift, EU-Sitz, verantwortliche Person in der EU, Modell oder Typ, Artikelnummer, Bild), wird das Produkt nicht veröffentlicht, und der Verkäufer sieht im Formular, was fehlt; (b) die Voraussetzungen der Zulassung bei jeder Änderung: Fällt eine weg, beginnt eine Nachfrist von 14 Tagen; ist der Mangel dann nicht behoben, wird das Verkaufsrecht ausgesetzt.

(2) Nach der Veröffentlichung prüft der Betreiber anlassbezogen, insbesondere nach Meldungen über den Meldeweg (§ B11). Er kann einzelne Inhalte sofort zurückrufen; der Inhalt ist dann nicht mehr erreichbar und wird wieder veröffentlicht, sobald der Grund behoben ist.

(3) Automatische Inhaltsbewertungen oder Wortfilter setzt der Betreiber nicht ein. Über Rückruf, Einschränkung, Aussetzung und Beendigung entscheidet ein Mensch; automatisch wirken nur die Sperre nach Absatz 1 Buchstabe a, die Aussetzung nach Ablauf der Nachfrist und das Ende des Verkaufsrechts mit dem Ende der Laufzeit (§ M7).

(4) Die erste Bewertung einer Person gibt der Betreiber von Hand frei (§ B10).

(5) Der Betreiber wählt die mildeste wirksame Maßnahme und berücksichtigt die berechtigten Interessen aller Beteiligten.

(6) Jede Maßnahme wird dem Unternehmen mit Begründung mitgeteilt (§ B8 Abs. 2 bis 4).

(7) Einwände richtet das Unternehmen an den Beschwerdeweg nach § A12.

§ B4 Reihenfolge und Hervorhebung

(1) Marktplatz: Produkte erscheinen standardmäßig nach Erscheinungsdatum, das neueste zuerst. Käufer können stattdessen nach Preis (niedrigster oder höchster zuerst) oder nach Name (A bis Z) sortieren. Filter wie Kategorie, Marke, Preis, Tierart, Verfügbarkeit, Proteinquelle oder Schlagwort grenzen die Auswahl ein, ordnen aber nicht. Das gilt für die Produkte aller Verkäufer gleich, auch für eigene Produkte des Betreibers und für Produkte anderer Onlineshops, zu denen der Marktplatz weiterleitet. Es gibt keine Gewichtung nach Relevanz, Beliebtheit oder Bewertungen. Gründe: Die Reihenfolge nach Erscheinungsdatum gilt für alle gleich und bewertet die Angebote nicht; die Wahl nach Preis oder Name liegt beim Käufer.

(2) Hervorhebung in Menüs: Je Menüpunkt wird eine Karte hervorgehoben, nach einer festen Regel je Menüpunkt: das neueste Produkt oder der neueste Beitrag, ein zufälliger Eintrag aus einer Sammlung oder eine redaktionelle Auswahl des Betreibers.

(3) Entdeckungstour: Mit einem Bezugspunkt, also einem freigegebenen Standort oder einem gesuchten Ort, sortiert die Liste nach Entfernung; Filter grenzen die Auswahl ein. Ohne Bezugspunkt sortiert die Liste alphabetisch nach dem Namen des Betriebs. Grund: Besucher suchen Betriebe in ihrer Nähe.

(4) Kein Entgelt beeinflusst die Reihenfolge, weder im Marktplatz noch in der Entdeckungstour.

(5) Diese Regeln stehen für Käufer und Besucher zusätzlich auf der Seite „So sortieren wir“, erreichbar direkt von jeder Ergebnisliste.

§ B5 Eigene Angebote des Betreibers

(1) Der Betreiber verkauft im Marktplatz auch eigene Produkte, als Verkäufer unter seinem Namen. Außerdem zeigt er Produkte anderer Onlineshops, die Käufer über eine Weiterleitung direkt beim jeweiligen Shop kaufen; dafür erhält er keine Provision und keine sonstige Vergütung. Hinzu kommen redaktionelle Beiträge.

(2) Eigene Produkte und Produkte mit Weiterleitung erscheinen in denselben Listen und nach denselben Regeln wie die Produkte der Verkäufer (§ B4). Bei jedem Produkt steht, wer es verkauft.

(3) Für eigene Produkte fällt keine Provision an. Weitere Unterschiede in Entgelten, Funktionen oder Schnittstellen gibt es nicht.

(4) Für sein eigenes Sortiment nutzt der Betreiber keine Bestell-, Anfrage- oder Verkaufsdaten einzelner Verkäufer, sondern nur zusammengefasste Daten, die keinem Verkäufer zuzuordnen sind, etwa die Nachfrage nach Kategorien.

(5) Gründe: Der Marktplatz soll Käufern ein vollständiges Sortiment zeigen. Gleiche Regeln für alle Angebote halten den Wettbewerb unter den Verkäufern fair.

§ B6 Weitere Vertriebskanäle und Nebenleistungen

(1) Der Betreiber kann Produkte aller Verkäufer in seinem Newsletter zeigen, ohne Unterschied nach Verkäufer. Weitere Vertriebskanäle oder Partnerprogramme nutzt er derzeit nicht.

(2) Über den Marktplatz wird Käufern als Nebenleistung die Zahlungsabwicklung durch PayPal angeboten. Der Verkäufer kann eigene Nebenleistungen, etwa Garantien, im Rahmen seines Angebots anbieten.

§ B7 Daten

(1) Zugang des Betreibers: Der Betreiber hat Zugang zu den Daten, die Unternehmen und Kunden bei der Nutzung der Portale bereitstellen oder die dabei entstehen (Stammdaten, Inhalte, Bestelldaten, Nutzungsstatistiken). Er nutzt sie für Betrieb, Abrechnung, Sicherheit, gesetzliche Aufzeichnungs- und Meldepflichten und die Verbesserung der Portale, zusammengefasst und anonymisiert auch für Marktübersichten, erst ab einer Mindestzahl von 20 Fällen je Auswertung.

(2) Zugang des Unternehmens: Das Unternehmen sieht und exportiert seine Stammdaten, Inhalte, Bestellungen, Rechnungen und die Statistiken zu seinem Profil und seinen Angeboten. Kundendaten erhält es, soweit sie für die Vertragsabwicklung nötig sind.

(3) Zugang zu zusammengefassten Daten aller Unternehmen hat das Unternehmen nicht, über das hinaus, was öffentlich gezeigt wird.

(4) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie für den Betrieb erforderlich ist (Zahlungsdienstleister, Hosting) oder gesetzlich vorgeschrieben ist (etwa an Finanzbehörden); eine Weitergabe für Werbezwecke Dritter findet nicht statt.

(5) Endet das Verkäufer-Abo, bleiben Konto, Daten und Export erhalten (§ M7). Vor der Löschung des Kontos, auf Wunsch des Unternehmens oder nach Ablauf der Frist in § M7 Abs. 4, kann das Unternehmen seine Daten exportieren; eine Löschung nach Fristablauf kündigt der Betreiber 30 Tage vorher in Textform an. Rechnungen und Bestelldaten, die der Verkäufer aufbewahren muss, stellt der Betreiber als Export bereit. Danach löscht der Betreiber personenbezogene Daten, soweit keine eigene Aufbewahrungspflicht besteht; die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen bewahrt er weiter auf, im Marktplatz die Aufzeichnungen nach § 22f UStG zehn Jahre.

§ B8 Einschränkung, Aussetzung, Beendigung

(1) Der Betreiber kann einzelne Inhalte oder Angebote ausblenden, Funktionen einschränken, das Verkaufsrecht oder den Zugang aussetzen oder den Vertrag beenden, wenn (a) das Unternehmen gegen diese Bedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt; (b) Angaben unrichtig oder unvollständig sind und trotz Aufforderung nicht berichtigt werden; (c) eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung es verlangt; (d) ein begründeter Verdacht auf Betrug, Täuschung von Kunden oder eine Sicherheitsgefahr besteht; (e) im Marktplatz ein Grund nach § M3 Abs. 3 vorliegt.

(2) Einschränkung und Aussetzung teilt der Betreiber spätestens mit dem Wirksamwerden in Textform mit Begründung mit.

(3) Die vollständige Beendigung teilt er mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit Begründung mit. Die Frist gilt nicht bei einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht, die ihre Einhaltung nicht erlaubt, bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nach deutschem Recht oder bei nachweislich wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen; dann erhält das Unternehmen die Begründung unverzüglich.

(4) Die Begründung nennt die konkreten Tatsachen und Umstände einschließlich des Inhalts von Mitteilungen Dritter und den Grund nach Absatz 1, soweit keine gesetzliche Pflicht die Offenlegung verbietet.

(5) Das Unternehmen kann Tatsachen und Umstände über den Beschwerdeweg nach § A12 klären. Hebt der Betreiber die Maßnahme auf, stellt er den vorherigen Zustand einschließlich des Datenzugangs unverzüglich wieder her.

(6) Eine vorzeitige Beendigung löst die anteilige Erstattung nach § A4 Abs. 5 aus.

(7) Auch wenn das Verkaufsrecht ausgesetzt oder beendet ist, behält der Verkäufer den Zugang zu den Bestellungen aus der Zeit davor, soweit er ihn für Lieferung, Widerruf, Erstattung, Rechnung und Aufbewahrung braucht (§ M7).

§ B9 Identität

Firma und Kontakt des Verkäufers werden bei seinen Produkten und in seinem Profil klar erkennbar angezeigt, mit den gesetzlichen Händlerangaben im Bereich „Über das Unternehmen“.

§ B10 Bewertungen

(1) Im Marktplatz können nur Käufer bewerten, die das Produkt über den Marktplatz gekauft haben. Der Betreiber prüft das anhand der Bestellung.

(2) Die erste Bewertung einer Person gibt der Betreiber von Hand frei; danach erscheinen ihre Bewertungen direkt. Geprüft werden nur Rechtsverstöße und Missbrauch (etwa Beleidigung, fremde personenbezogene Daten, Werbung, Spam), nie die Zahl der Sterne. Alle freigegebenen Bewertungen werden gezeigt.

(3) Verkäufer geben keine Bewertungen für eigene Produkte ab, lassen keine abgeben und kaufen keine. Bitten um Bewertungen mit einem Vorteil sind nur zulässig, wenn der Vorteil bei der Bewertung offengelegt wird.

(4) In der Entdeckungstour gibt es keine Bewertungen.

§ B11 Meldungen und Kontakt

(1) Jede Person kann Inhalte, die sie für rechtswidrig hält, über die Seite „Beschwerde und Meldung“ melden: https://die-pfoten-profis.com/beschwerde-und-meldung/. Die Meldung soll eine Begründung, die genaue Adresse (URL) des Inhalts, Name und E-Mail der meldenden Person und die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.

(2) Der Betreiber bestätigt den Eingang unverzüglich, entscheidet zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilt der meldenden Person die Entscheidung mit Hinweis auf Rechtsbehelfe mit. Setzt er dabei automatisierte Mittel ein, sagt er das.

(3) Über dieselbe Seite erreichen Unternehmen, Käufer und Besucher die zentrale Kontaktstelle des Betreibers, auch für Hinweise zur Produktsicherheit; geantwortet wird nicht nur automatisiert.

Modul M — Marktplatz

§ M1 Zulassung

(1) Der Betreiber schaltet einen Verkäufer erst frei, wenn vorliegen und geprüft sind: die gesetzlichen Händlerangaben, die bestätigte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der Nachweis der Kleinunternehmer-Regelung, ein verbundenes PayPal-Geschäftskonto, die Registrierung im Verpackungsregister LUCID mit einer Erklärung zur Systembeteiligung sowie Versandkosten und Lieferzeiten für jedes Lieferland.

(2) Zugelassen werden Verkäufer mit Sitz in Deutschland.

§ M2 Verkauf im eigenen Namen, Verkaufsbedingungen

(1) Der Verkäufer verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Vertragspartner des Käufers ist allein der Verkäufer.

(2) Der Verkäufer übernimmt die Standard-Verkaufsbedingungen des Marktplatzes (Verkaufsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Kundeninformationen) als seine eigenen und ergänzt sie nur über die dafür vorgesehenen Felder.

(3) Der Verkäufer verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere Versandkosten, Lieferzeiten, Lieferländer, Rücksendeadresse und -kosten, Steuerstatus und Streitbeilegung.

(4) Eigene Geschäftsbedingungen gegenüber Käufern verwendet er daneben nicht.

§ M3 Pflichten beim Verkauf

(1) Der Verkäufer stellt je Produkt die Pflichtangaben bereit (Preis und Grundpreis, Versandkosten, Lieferzeit, Angaben zur Produktsicherheit, bei Futter die Kennzeichnung) und hält sie aktuell.

(2) Er ist für jedes Lieferland im Verpackungsregister registriert, wo das Gesetz es verlangt, und weist das nach.

(3) Der Betreiber kann einzelne Angebote sperren, wenn Pflichtangaben fehlen, ein Rückruf oder eine behördliche Warnung vorliegt oder ein Produkt vom Verkauf ausgeschlossen ist.

(4) Der Verkäufer beantwortet Käuferanfragen innerhalb von zwei Werktagen und versendet innerhalb der angezeigten Lieferzeit.

§ M4 Provision und Zahlungsabwicklung

(1) Für jeden über den Marktplatz geschlossenen Kaufvertrag erhält der Betreiber eine Provision von 14 Prozent des Nettowarenwerts, also Preis mal Menge nach Rabatten, ohne Umsatzsteuer und Versand. Die Umsatzsteuer auf die Provision ist darin enthalten. Beispiel: Bei 100 Euro Nettowarenwert behält PayPal 14,00 Euro ein, darin 2,24 Euro Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlungen der Käufer gehen über PayPal unmittelbar auf das PayPal-Geschäftskonto des Verkäufers; die Provision wird dabei automatisch an den Betreiber abgeführt. Der Betreiber nimmt keine Käufergelder für den Verkäufer entgegen.

(3) Zu Beginn jedes Monats stellt der Betreiber dem Verkäufer eine Rechnung über die Provisionen des Vormonats aus, mit den einzelnen Bestellungen, dem Nettowarenwert, der Provision und der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Sie steht im Verkäuferkonto zum Abruf bereit.

(4) Die Provision verdient der Betreiber mit dem Abschluss des Kaufvertrags. Wird der Kaufpreis später erstattet, etwa nach einem Widerruf, einer Rückgabe oder einem Storno, bleibt die Provision beim Betreiber, es sei denn, der Betreiber hat den Grund der Erstattung zu vertreten; dann zahlt er sie zurück.

§ M5 Stornierung, Widerruf, Erstattung

(1) Eine bezahlte Bestellung hebt der Verkäufer nur über die Aktion „Bestellung aufheben und erstatten“ mit Angabe des Grundes auf; der Status „storniert“ ist Bestellungen ohne Zahlung vorbehalten.

(2) Nach einem Widerruf erstattet der Verkäufer unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eingang des Widerrufs auf dem Marktplatz, den vollen gezahlten Betrag einschließlich der Standard-Versandkosten über PayPal.

(3) Der Verkäufer erlaubt dem Betreiber, Erstattungen an Käufer in seinem Namen auszulösen, soweit die PayPal-Anbindung das zulässt, wenn (a) ein Widerruf eingegangen ist und der Verkäufer nicht innerhalb von zehn Tagen erstattet hat; (b) eine bezahlte Bestellung nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der angezeigten Lieferzeit versandt wurde und der Käufer vom Vertrag zurücktritt; (c) ein begründeter Betrugsverdacht besteht. Der Betreiber informiert den Verkäufer vorher, soweit möglich.

(4) Diese Pflichten und die Erlaubnis gelten für Bestellungen aus der Laufzeit auch nach deren Ende fort.

§ M6 Steuern und Meldungen

(1) Der Verkäufer ist für seine Steuern selbst verantwortlich.

(2) Der Betreiber zeichnet die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Umsätzen des Verkäufers auf und meldet sie, wo das Gesetz es verlangt, an die Finanzbehörden; der Verkäufer stellt die dafür nötigen Angaben bereit, insbesondere Steuer-Identifikationsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

(3) Der Betreiber prüft die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wiederkehrend.

§ M7 Nach dem Ende des Abos

(1) Mit dem Ende des Verkäufer-Abos endet das Recht, Produkte zu veröffentlichen und zu verkaufen; veröffentlichte Produkte werden ausgeblendet.

(2) Das Verkäuferkonto bleibt bestehen. Der Verkäufer wickelt darüber Bestellungen aus der Laufzeit ab (Lieferung, Widerruf, Erstattung, Mängelhaftung, Rechnung), pflegt seine Produkte und exportiert seine Daten; Teil B und die Pflichten aus § M5 gelten fort.

(3) Mit einem neuen Abo werden die ausgeblendeten Produkte wieder veröffentlicht, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

(4) Das Konto bleibt bestehen, bis der Verkäufer seine Löschung verlangt oder 24 Monate ohne neues Abo vergangen sind; für Export und Löschung gilt § B7 Abs. 5, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Modul E — Entdeckungstour

§ E1 Einträge und Beanspruchen

(1) Die Entdeckungstour zeigt Betriebe rund um Hund und Katze. Die Einträge beruhen auf öffentlich zugänglichen Daten, vor allem aus OpenStreetMap, und bestehen ohne Vertrag mit dem Betrieb (Basiseintrag).

(2) Ein Betrieb kann seinen Eintrag kostenlos beanspruchen. Der Betreiber prüft die Berechtigung über die E-Mail-Adresse aus dem Impressum der Website des Betriebs. Danach trägt der Eintrag das Kennzeichen „vom Inhaber bestätigt“, und Teil B gilt.

(3) Zusätzlich kann der Betrieb das kostenpflichtige Paket Premium buchen (§ E6). Auf die Reihenfolge der Einträge hat Premium keinen Einfluss (§ E3).

§ E2 Berichtigung und Löschung

(1) Der Betrieb kann die Angaben seines Eintrags berichtigen lassen.

(2) Er kann jederzeit verlangen, dass sein Eintrag gelöscht wird; der Betreiber übernimmt ihn danach nicht erneut aus seinen Quellen.

§ E3 Was nicht käuflich ist

Die Reihenfolge der Einträge ist nicht käuflich (§ B4 Abs. 4). Auf Einträgen wird nicht für andere Betriebe geworben.

§ E4 Verträge mit Kunden

Verträge zwischen dem Betrieb und seinen Kunden kommen außerhalb der Entdeckungstour zustande. Für sie, für Preisangaben und für die Pflichtangaben auf der eigenen Website ist allein der Betrieb verantwortlich.

§ E5 Daten aus OpenStreetMap

Die Kartendaten und die Angaben der Einträge, die aus OpenStreetMap stammen, stehen unter der Open Database License (ODbL). Diese Bedingungen schränken die Rechte aus der ODbL nicht ein. Mehr dazu auf der Seite „Datenquellen der Karte“.

§ E6 Paket Premium

(1) Premium erweitert den beanspruchten Eintrag (§ E1 Abs. 2) um Fotos und weitere Medien und um eine Chatfunktion im Eintrag. Die Leistungsbeschreibung auf der Buchungsseite in der bei der Buchung geltenden Fassung ist Vertragsbestandteil.

(2) Premium hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Einträge (§ E3). Der Betreiber schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg und keine bestimmte Zahl an Besuchen oder Nachrichten.

(3) Premium kostet 179,90 Euro für zwölf Monate. Darin sind 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten (151,18 Euro zuzüglich 28,72 Euro Umsatzsteuer). Das Entgelt ist mit Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig.

(4) Premium läuft zwölf Monate ab Freischaltung und endet dann automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt. Der Betreiber schaltet frei, sobald der Eintrag beansprucht ist; kann er nicht freischalten, endet der Vertrag, und das gezahlte Entgelt wird vollständig erstattet.

(5) Im Übrigen gelten für Vertragsschluss, Laufzeit, Ende, Zahlung und Rechnung § A3 Abs. 1 und 2, § A4 Abs. 2 bis 5 und § A5 Abs. 2 bis 4 entsprechend.

(6) Nach dem Ende von Premium besteht der beanspruchte Eintrag kostenlos fort; Fotos, weitere Medien und die Chatfunktion werden nicht mehr gezeigt.

(7) Nachrichten, die der Betrieb über die Chatfunktion erhält, verarbeitet er als eigener Verantwortlicher und nur im gesetzlich erlaubten Rahmen.