Drei Fragen an Ihr Impressum vor dem Beanspruchen
Das Impressum wird oft einmal geschrieben und dann vergessen. Nehmen Sie sich vor dem Beanspruchen ein paar Minuten und gehen Sie es mit diesen drei Fragen durch.
Erste Frage: Stimmen Name und Anschrift? Das Impressum sollte den Betrieb so nennen, wie er heute heißt, und die Anschrift, unter der er heute erreichbar ist. Nach einem Umzug oder einer Umbenennung wird das Impressum leicht vergessen. Passen Sie es in diesem Fall zuerst auf Ihrer Website an, bevor Sie Ihren Eintrag beanspruchen.
Zweite Frage: Kommen Nachrichten an? Prüfen Sie, ob die E-Mail-Adresse im Impressum noch gelesen wird und ob die Telefonnummer noch zu Ihnen führt. Ein Postfach, das niemand mehr öffnet, oder eine alte Nummer lässt eine Bestätigung über diese Wege ins Leere laufen, auch wenn sonst alles stimmt.
Dritte Frage: Wer schaut nach? Klären Sie im Betrieb, wer die Nachrichten an diese Kontaktdaten liest, und sagen Sie der Person, dass eine Bestätigung kommen kann. So geht sie im Alltag nicht unter. Stimmt alles, können Sie Ihren Eintrag beanspruchen.


