Ein Beleg für Ihre Kosten, nicht nur für die Ablage
Die Provision ist eine Ausgabe Ihres Betriebs. Mit der Rechnung des Marktplatzes können Sie sie belegen, in Ihrer Buchhaltung erfassen und steuerlich berücksichtigen.
Die Provision mindert, was Ihnen von einem Verkauf bleibt. In Ihrer Buchhaltung ist sie eine Betriebsausgabe, und wie jede Ausgabe braucht sie einen Beleg. Diesen Beleg liefert die Rechnung des Marktplatzes. Ohne sie könnten Sie die Provision zwar vielleicht aus Ihren Zahlungen erschließen, aber nicht ordnungsgemäß nachweisen.
Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und die Rechnung Umsatzsteuer ausweist, können Sie diese in der Regel als Vorsteuer geltend machen. Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, ist das nicht möglich, die Rechnung bleibt aber Ihr Beleg für die Ausgabe. Wie Sie die Provisionsrechnung in Ihrem Fall behandeln, klärt Ihre Steuerberatung.
Prüfen Sie jede Provisionsrechnung, wenn sie kommt: Stimmen die Verkäufe, auf die sie sich bezieht, mit Ihren eigenen Aufzeichnungen überein? Passen die Beträge zu den Zahlungseingängen in Ihrem PayPal-Konto? Fällt Ihnen eine Abweichung auf, klären Sie sie zeitnah, solange die Vorgänge noch frisch und leicht nachzuvollziehen sind.
Legen Sie die Provisionsrechnungen zusammen mit Ihren Rechnungen an Kunden und Ihren Übersichten aus PayPal ab, am besten nach Zeiträumen geordnet. So haben Sie für jeden Monat alle Belege beisammen: Ihre Einnahmen, die Provision und die Zahlungseingänge. Das erleichtert die Buchhaltung und jede Nachfrage vom Finanzamt.


